Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Lieferungen und Leistungen im gesamten Geschäftsverkehr der OrgaCard Siemantel & Alt GmbH, Industriestraße 24, 91126 Rednitzhembach – nachfolgend OrgaCard GmbH genannt – erfolgen zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit die Vertragspartner keine individuelle Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen haben. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.
Bindungsfrist und Verfügbarkeiten
Grundsätzlich gilt für Kostenschätzungen und Angebote eine Bindungsfrist von 3 Monaten. Abweichend davon gilt für Kassenangebote eine Bindungsfrist von 6 Wochen. Von der Bindungsfrist ausgenommen ist der Mehrwertsteuersatz, der entsprechend der aktuellen Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zugrunde gelegt wird. Für angebotene Hardware kann aufgrund der rasanten technischen Entwicklung die Verfügbarkeit bis zur Auftragserteilung bzw. Auslieferung nicht garantiert werden. Weitere Gerätemodelle werden entsprechend des technischen Fortschritts durch OrgaCard in regelmäßigen Abständen neu evaluiert. An die in Auftragsbestätigungen angegebenen Preise halten wir uns 12 Monate ab Auftragsdatum gebunden.
Lieferzeiten
Die voraussichtlichen Lieferzeiten werden mit Bestätigung des Auftrages benannt. Für Systemeinführungen wird ein Projektplan erstellt, individuelle Liefer-/Leistungstermine werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.
Versandkosten
Für Warenlieferungen gelten die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes. Wenn nicht anders angegeben, wird für Standardsendungen eine Versandkostenpauschale wie folgt erhoben:
Innerhalb Deutschlands
bis 5 kg | € 9,20 |
bis 10 kg | € 12,50 |
bis 20 kg | € 17,90 |
in Länder innerhalb der EU
bis 5 kg | € 23,00 |
bis 10 kg | € 30,00 |
bis 20 kg | € 40,00 |
in die Schweiz & Liechtenstein
bis 5 kg | CHF 34,00 |
bis 10 kg | CHF 44,00 |
bis 20 kg | CHF 61,00 |
Hiervon abweichende Versandkosten z.B. für Expressversand oder Versand in mehreren Packstücken werden im Vorfeld bekanntgegeben.
Dienstleistungen
Die Dienstleistungstage verstehen sich als Personentage inklusive An- und Abreisezeiten. Reise- und Übernachtungskosten werden nach Bedarf, je Anreise (Reisekostenpauschale) abgerechnet.
Rechnungsstellung und Zahlung
Jede Rechnung ist sofort nach Zustellung ohne Abzug zu bezahlen. Sollten andere Konditionen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart sein, so müssen diese für ihre Gültigkeit auf der Rechnung ausgewiesen sein.
Für alle neu einzuführenden Systeme (mit Ausnahme von Kassensystemen) gelten für die Software folgende Zahlungskonditionen: 40 % der Softwaresumme bei Auftragserteilung, 50 % bei Installation, 10 % bei Echtstart.
Hardware und Dienstleistungen sind bei Lieferung/Leistung zur Zahlung fällig. Sobald ein Dienstleistungspaket geöffnet und die erste Dienstleistung erbracht wird, erfolgt die Rechnungstellung für das gesamte Paket.
Für Kassensysteme gelten folgende Zahlungskonditionen:
50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 50 % der Auftragssumme bei Installation.
Für alle Updates und Upgrades gelten folgende Zahlungskonditionen:
50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 50 % der Auftragssumme bei Echtstart.
Softwareerweiterungen werden mit Bereitstellung des Lizenzkeys in Rechnung gestellt.
Wartungsgebühren werden grundsätzlich ab dem Monat der Installation abgerechnet.
Besonderheiten in Bezug auf die Rechnungsstellung, z.B. bei notwendiger Aufsplittung, abweichendem Rechnungsempfänger o.ä. müssen mit Auftragserteilung bekanntgegeben werden. Nachträgliche Anpassungen werden mit einer Aufwandspauschale in Höhe von € 100,00 in Rechnung gestellt. Sofern ein wiederholter Rechnungsversand z.B. als Zweitschrift angefordert wird, behalten wir uns vor, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für die Rechnungsstellung in EU-Länder gilt: Da es sich um steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen handelt, geht nach dem Reverse Charge-Verfahren die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Die Rechnung enthält einen entsprechenden Hinweis.
Für die Rechnungsstellung in die Schweiz oder andere Drittländer gilt: Auch hier handelt es sich um eine nicht im Inland steuerbare Leistung, die Rechnung wird daher umsatzsteuerfrei erstellt. Ein gesonderter Hinweis ist hier nicht notwendig.
Terminvereinbarungen, Stornierung von Terminen
Mit Übermittlung des Projektablaufplanes an den Auftraggeber gelten die darin enthaltenen Termine als verbindlich vereinbart und bestätigt. Mündlich oder telefonisch vereinbarte Einzeltermine werden in einem Terminplan übermittelt und gelten damit als bestätigt.
Die Stornierung von vereinbarten Terminen bis 30 Kalendertage vor dem geplanten Termin ist kostenfrei. Für Terminabsagen bis zu einer Frist von 8 Tagen vor dem Termin werden Ausfallkosten in Höhe von 50% der jeweiligen Tagespauschale in Rechnung gestellt, für Stornierungen innerhalb der letzten 7 Tage werden Ausfallkosten in Höhe von 100% der jeweiligen Tagespauschalen berechnet. Sofern bei einem Terminblock über mehrere Tage bereits der erste Tag nicht stattfinden kann und dies auftraggeberseitig zu verantworten ist, so werden die Kosten für den gesamten Block in Rechnung gestellt. Wurde ein Terminblock begonnen und dann abgebrochen aus Gründen, die nicht der Auftragnehmer zu verantworten hat, so wird auch in diesem Falle der komplette Block in Rechnung gestellt. Sollte nach Beginn der Projektierung, erfolgtem Planungsgespräch und einem daraufhin gemeinsam abgestimmten und beiderseits bestätigten Projektablaufplan eine Verzögerung eintreten, die nicht der Auftragnehmer zu verantworten hat und eine erneute Projektierung erfordern, so wird dieser erneute Aufwand in Rechnung gestellt. Kann infolge fehlender oder unvollständiger Unterlagen (insbesondere Installations-Checkliste) eine Installation nicht oder nicht vollständig in dem eingeplanten Zeitraum vorgenommen werden, wird die zusätzlich erforderliche Arbeitszeit mit dem jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Fertigstellung der Installation nach Ablauf der reservierten Installationstage. Ggf. ist hierzu eine gesonderte Terminvereinbarung erforderlich. Sofern nachfolgende Dienstleistungen (z.B. Schulungen / Startbegleitung) dadurch nicht durchführbar sind, sind diese als Stornierung im Sinne des Absatz 2 zu werten.
Die jeweiligen Tages- bzw. Stundensätze können der betreffenden Auftragsbestätigung entnommen oder beim Auftragnehmer erfragt werden. Vereinbarte Sonderbedingungen (z.B. Rabatte) und Paketpreise finden bei der Ermittlung der Ausfallkosten keine Anwendung.
Lieferung von Hardware
Sofern Hardware Bestandteil eines Auftrages ist, wird diese entsprechend dem Projektstand und in Absprache mit dem Kunden beim Lieferanten bestellt. Wird Hardware durch den Lieferanten an OrgaCard geschickt, so wird diese binnen 7 Werktagen ab Eingang bei OrgaCard an den Kunden weitergeleitet und in Rechnung gestellt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrübergang (Übergabe an Spediteur, Paketdienst etc.).
Software-Wartung
Die monatliche Wartungsgebühr ist systemabhängig und richtet sich nach der Softwaresumme der installierten Softwarebausteine. Die Gebühren sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden grundsätzlich ab dem Monat der Installation erhoben.
Die Wartungsgebühr beinhaltet die Online-Fernwartung, die Überlassung aktueller Updates, Aktualisierungen sowie Hotline für Telefonsupport.
Die Beauftragung von Software bedingt den Abschluss oder die Erweiterung eines (bestehenden) Wartungsvertrages. In der Regel beträgt die Mindestlaufzeit 24 Monate, abweichende Vertragslaufzeiten müssen im Wartungsvertrag ausgewiesen werden. Die Kündigung eines Wartungsvertrages ist möglich bis 3 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres zum Jahresende und hat schriftlich zu erfolgen. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate.
Bei Erweiterung durch Softwaremodule wird die Wartungsgebühr ab dem Monat der Installation bzw. der Bereitstellung des Lizenzkeys entsprechend erhöht.
Systemabnahme
Mit Echtstart des installierten Systems gilt dieses automatisch als abgenommen, sofern nicht unmittelbar dem Erfolg der Installation mündlich und binnen 7 Tagen schriftlich widersprochen wird. Dies beschränkt sich auf Softwarefehler, die die Systemnutzung verhindern oder schwerwiegend behindern.
Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Installationsdatum. Für sämtliche Programme (Standardsoftware und kundenspezifische Programme) umfasst diese Gewährleistung die Lieferung neuer Datenträger, jedoch nicht die Installation vor Ort durch OrgaCard.
Datenschutz
Alle durch OrgaCard als AN beauftragten Personen haben eine Verpflichtungserklärung im Rahmen der EU-DSGVO sowie der kirchlichen Datenschutzordnung abgegeben und wurden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der AN ist verpflichtet, bei der Fernwartung übertragene Daten Dritten unzugänglich zu halten. Alle Daten werden ausschließlich zu Diagnosezwecken verwendet und nach Abschluss der Arbeiten unverzüglich gelöscht. Der AN garantiert, dass der Fernwartungszugriff und alle in diesem Zusammenhang gespeicherten Zugangsinformationen Dritten unzugänglich sind. Die Firma OrgaCard arbeitet nach den Grundlagen der DSGVO gem. beigefügtem Mustervertrag. Grundsätzlich hat der zwischen AG und AN geschlossene Datenschutzvertrag Gültigkeit.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, ist davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort entspricht dem Lieferort des Auftraggebers. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und daraus resultierenden Streitigkeiten unterliegen deutschem Recht und fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des Gerichtsstands Nürnberg/Deutschland.