Was hat die Pflegereform mit dem Mittagessen zu tun? Mehr als man denkt.
Im gestern vom Kabinett beschlossenen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes steckt ein Detail, das in der Debatte untergeht: Laufende Kosten für betriebsnotwendige digitale Systeme sollen ausdrücklich in die Pflegevergütung und in die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung einfließen dürfen.
Das beweist: Digitale Prozesse gelten als Teil des Betriebs, nicht als Luxus.
Gerade in der Speisenversorgung, von der Menüerfassung über die Kostform bis zur Küche, entscheidet die Qualität der Abläufe darüber, wie viel Zeit am Ende für Bewohnerinnen, Bewohner und Patienten bleibt.
Noch ist das PNOG ein Entwurf, und das parlamentarische Verfahren steht aus.